Entsprechend
der Vorschriften der Landesverordnungen müssen Lüftungsleitungen
in Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen und Lüftungsleitungen,
die Brandabschnitte überbrücken, so hergestellt sein, dass
Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen
werden können.
Dieses
Schutzziel wird durch den Einsatz von Brandschutzkappen erreicht.
Marx
Brandschutz ist ihr sachkundiger Partner bei der Durchführung der
von den Gesetzgebern geforderten Überprüfung der Brandschutzklappen.
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